Lieblingswort Lektorat

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Katharina Strzoda (im Folgenden „Lektorin“), und dem Auftraggebenden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB an. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

§ 2 Probelektorat „Wörtchen“

Die Lektorin bietet ein Probelektorat der ersten 10 Normseiten à 30 Zeilen mal 60 Anschläge (Zeichen inkl. Leerzeichen) für Romane an. Die Kosten betragen dafür 49,- EUR.

Dieses Angebot ist für beide Seiten, die Lektorin und den Auftraggeber, unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer weiteren Zusammenarbeit. Die Lektorin behält sich das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen Gründen (z.B. Gewaltverherrlichung, Diskriminierung von Minderheiten) abzulehnen.

Kommt es nach dem Probelektorat zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit, wird diese bereits geleistete Arbeit der Gesamtsumme des vollständigen Lektorats angerechnet.

§ 3 Vertragsabschluss: Auftragserteilung und Auftragsannahme

 Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein Angebot des Lektorats Lieblingswort, das dem Auftraggeber als PDF-Datei oder bei Bedarf in Papierform zugestellt wird.

Das Angebot enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung, den Umfang, den Termin der Fertigstellung, die transparente Preisberechnung sowie den Gesamtpreis.

Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben.

Die Auftragserteilung erfolgt durch den Auftraggeber schriftlich per Mail oder in Papierform.

Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber bei der Lektorin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung der Lektorin beim Auftraggeber vorliegt.

Auftragsänderungen sind gesondert und schriftlich zu vereinbaren und stellen ein vertragliches Zusatzdokument dar.

Die Lektorin behält sich das Recht vor, innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Qualität erheblich von der eingereichten Kalkulationsgrundlage abweicht.

Eine Nachkalkulation ist in dem Falle möglich. Zum Auftragsabschluss bedarf es dann eines aktualisierten Angebotes durch die Lektorin, der Auftragserteilung durch den Auftraggeber und der Annahme durch die Lektorin.

Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Lektorin, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat im Falle einer von der Lektorin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Vergütungsansprüche der Lektorin für bereits erbrachte Teilleistungen bleiben in diesem Fall weiterhin bestehen.

§ 4 Widerrufsbelehrung für den Auftraggeber

 Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Dienstleistungsvertrag zurücktreten.

Soll der Auftragnehmer auf expliziten Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen, erlischt das Widerrufsrecht und ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist nicht mehr möglich.

Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind in dem Falle von der Lektorin zu erbringen und vom Auftraggeber gemäß der vertraglichen Vereinbarung zu zahlen.

Um das Widerrufsrecht geltend zu machen, bedarf es vor Ablauf der Widerrufsfrist einer schriftlichen und eindeutigen Erklärung des Auftraggebers über den Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Kündigung 

Der Auftraggeber kann den erteilten Auftrag vor dem Ende der Bearbeitungsphase kündigen. Die Lektorin ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.


Wird ein Auftrag vor Beginn der Bearbeitungsphase gekündigt, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € fällig. Bei einer Verschiebung des Termins entfällt die Entschädigung.

Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Lektorin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lektorin ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. 

§ 6 Durchführung des Lektorats

 Die Bearbeitung des Auftrages erfolgt gemäß den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen und wird grundsätzlich schnellstmöglich vorgenommen.

Es werden von der Lektorin ausschließlich die im Vertrag vereinbarten Umfänge geliefert. Orthografische und grammatikalische Korrekturen werden von der Lektorin nicht vorgenommen. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass nach dem Lektorat noch Fehler im Text enthalten sein können, da das Lektorat eine Beratungsleistung ist.

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Bearbeitung durch die Lektorin direkt in der Word-Datei und wird anhand der Funktionen „Änderungen nachverfolgen“ und der Kommentarfunktion kenntlich gemacht. Die Umsetzung der Anmerkungen liegt beim Auftraggeber.

Grundlage der Bearbeitung sind die aktuellen Empfehlungen des Duden.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die zu bearbeitenden Texte sind vom Auftraggeber in Bezug auf den zeitlichen Aspekt und die Beschaffenheit so vorzulegen, dass die Vertragseinhaltung gewährleistet ist. Darunter fällt die vollständige, leserliche und pünktliche Vorlage des Ausgangstextes zum vereinbarten Zeitpunkt als Word-Datei.

Wünscht der Auftraggeber die Bearbeitung anhand von anderen Grundlagen oder Richtlinien als in den AGB angegeben, muss er dies der Lektorin bei Auftragserteilung mitteilen und die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Ebenfalls sind nicht zu korrigierende oder explizit gewünschte Terminologien der Lektorin im Zuge der Auftragserteilung mitzuteilen.

Die Lektorin strebt insbesondere bei umfangreichen Aufträgen einen regelmäßigen Kontakt zum Auftraggeber an. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Klarstellungen und Beseitigungen von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.

Kommt der Auftraggeber den genannten Mitwirkungspflichten nicht nach, kann er nach Auftragsausführung nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seiner Wünsche ausgeführt.

§ 8 Lieferung des Auftrages

Die Lektorin ist um strikte Einhaltung festgesetzter Termine bemüht. Verzögerungen können im Falle von höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Die Übergabe des bearbeiteten Textes erfolgt als Word-Datei auf elektronischem Wege.

Die Lektorin haftet nicht für die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der gelieferten Texte zuständig.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Lieferung der Lektorin zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende des Bearbeitungszeitraumes geltend zu machen. Der Bearbeitungszeitraum endet mit der Übersendung des bearbeiteten Textes an den Auftraggeber. Erfolgt keine Beanstandung von Mängeln innerhalb der genannten Frist, gilt die Leistung der Lektorin als akzeptiert. Bei berechtigten Beanstandungen innerhalb der Frist ist der Lektorin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf eine anteilige Minderung des vereinbarten Honorars.

§ 9 Rechnung und Zahlungsbedingungen

Bei einem Auftragswert von über 200 Euro ist die Lektorin berechtigt, einen Vorschuss in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Dieser ist vor Beginn der Bearbeitungsphase vom Auftraggeber zu begleichen.

Bei Aufträgen mit einer Bearbeitungsphase von über vierzehn Tagen oder Aufträgen mit mehreren Bearbeitungsdurchläufen, ist die Lektorin berechtigt, nach Übersenden der Hälfte der Bearbeitung an den Auftraggeber, die erbrachte Teilleistung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.

Die Vergütung für die Leistung wird unverzüglich nach der Lieferung an den Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht dem Auftraggeber digital als PDF-Datei und bei Bedarf auf dem Postweg zu. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist die Vergütung bis zehn Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

§ 10 Vertraulichkeit

Daten und Dateien des Auftraggebers werden von der Lektorin nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

Alle Daten und übermittelten Inhalte werden vertraulich behandelt. Die Lektorin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Dies gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit.

Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten Textes anzufertigen und diese aufzubewahren.

Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte im Netzwerk Zugriff haben. Die Lektorin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.

§ 11 Haftung

Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und in einer maximalen Höhe der vereinbarten Vergütung.

Eine Haftung der Lektorin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Lektorin führt die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durch. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Lektorin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.

Beanstandungen seitens des Auftraggebers sind innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen nach Übersendung schriftlich zu reklamieren und genauer auszuführen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als akzeptiert. Weist das lektorierte Manuskript trotz der sorgfältigen Arbeitsweise der Lektorin Fehler auf, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Beseitigung der Fehler innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Vorschläge seitens der Lektorin im Rahmen des Lektorats (Vorschläge zu Inhalt, Stil, etc.) oder der Formatierung zuvor abgelehnt hatte, ist dies als Reklamationsgrund ausgeschlossen.

Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

Die Lektorin haftet weder für Schäden am Text noch für dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Fällen ist die Lektorin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Ferner haftet die Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu lektorierenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

§12 Impressum und Referenzen

Der Auftraggeber ist nach erfolgreichem Abschluss des Auftrages berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Lektorin im Impressum seines Werks zu erwähnen. Die Lektorin behält sich das Recht vor, im Impressum des Auftraggebers nicht aufgeführt zu werden. Diese Information geht dem Auftraggeber mit der Lieferung des Auftrages zu.

Im Falle der Nennung ist der Name der Lektorin wie folgt aufzuführen:
Lektorat: Katharina Strzoda / lektorat-lieblingswort.de

Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das lektorierte Werk als Referenz, z.B. auf ihrer Website, zu nennen.

§13 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

Bei dem Vertrag zwischen der Lektorin und dem Auftraggeber handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Lektorin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Lektorin und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.


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Quelle:
eRecht24

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